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Hausverwaltung Leistungsspektrum
Als Dienstleister in der Immobilienbereich möchten wir Sie entlasten. Im Bereich Hausverwaltung können wir folgende Teilbereiche aber auch das rundum Sorglospaket anbieten:
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
- Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
- Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggfls. auch über örtliche Makler.
- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
- Kündigung von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- Übergeben der Wohnung an neue Mieter.
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
Kaufmännische Betreuung
- Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl, ein Konto für die Mietverwaltung an.
- Überwachung pünktlicher Mietzahlungen
- Mahnung säumiger Mieter/Pächter
- Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
- Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung stehen.
- Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
Technische Verwaltung
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
- Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge.
- Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumen und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.