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Hausverwaltung Leistungsspektrum


Als Dienstleister in der Immobilienbereich möchten wir Sie entlasten. Im Bereich Hausverwaltung können wir folgende Teilbereiche aber auch das rundum Sorglospaket anbieten:


Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggfls. auch über örtliche Makler.
  • Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
  • Kündigung von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
  • Übergeben der Wohnung an neue Mieter.
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.


Kaufmännische Betreuung

  • Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl, ein Konto für die Mietverwaltung an.
  • Überwachung pünktlicher Mietzahlungen
  • Mahnung säumiger Mieter/Pächter
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung stehen.
  • Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.


Technische Verwaltung

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
  • Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
  • Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge.
  • Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumen und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
  • Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.